Der AA Blitzschutz und Erdung hat sich mit der Firma PREFA in Verbindung gesetzt, um gemeinsam Informationen über die Eignung von PREFA Produkten als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems abzustimmen

Siehe dazu das Technische Infoblatt Blitzschutz von PREFA aus 03_2021

 

Der AA Blitzschutz und Erdung setzt seinen Schwerpunkt 2018 auf das Thema „Dach“

Nicht selten kommt es vor, dass nachträglich Antennen, Photovoltaikanlagen, Klimageräte und Seilsicherungsmaßnahmen usw. auf der Dachfläche montiert werden, die das Einschlags- und Schadensrisiko erhöhen. Die normgerechte Schutzwirkung durch das bestehende äußere Blitzschutzsystem wird so meist verletzt. Es kann auch sein, dass erst durch neue Dachaufbauten überhaupt eine Blitzschutzanlage nötig wird!

Siehe dazu auch auf unseren Artikel

 

Der AA Blitzschutz und Erdung setzt seinen Schwerpunkt 2017 auf die

Erdungsanlage - Ein lästiges Übel oder wichtige Grundvoraussetzung beim Hausbau?

Der Arbeitsausschuss Blitzschutz und Erdung der Bundesinnung der Elektrotechniker (WKÖ)
möchte heuer seinen Fokus auf die richtige Montage der Fundamenterdungsanlage legen.
Denn noch immer scheint vielen am Hausbau beteiligten Professionisten, Bauherren und
deren Vertretern die immense Bedeutung einer ordnungsgemäßen und normgerechten
Erdungsanlage nicht bewusst zu sein.


Häufig ist bei Baubeginn noch kein Elektrotechniker beauftragt, jedoch sind die
Fundamentierungsarbeiten schon voll im Gange: Die Baufirma legt unter Umständen in
Eigenregie den Erdungsdraht ein und danach werden die Fundamente betoniert. In vielen
Fällen kommen Elektrotechniker oder Blitzschutzfirmen erst auf die Baustelle, wenn der
Rohbau fast fertig ist. Dann kann das böse Erwachen folgen: Kostenintensive Ersatzmaßnahmen 
und unnötige Diskussionen mit den Projektverantwortlichen können dann die Folge sein. 
Grundsätzlich stellt sich die Frage: „Darf
eine herkömmliche Baufirma die Erdungsanlage überhaupt verlegen? Die Antwort ist: „Nein!“

 

Siehe dazu auch das Merkblatt Verlegung Fundamenterder

Andreas Iser, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Blitzschutz und Erdung der
Bundesinnung der Elektrotechniker, weist darauf hin: „Unserem Ausschuss ist es wichtig,
dass vor allem den Planern und Baufirmen bewusst wird, dass die Erdungsanlage ein enorm
wichtiger Bestandteil der Elektroinstallation ist. Auf keinen Fall darf sie als ein „lästiges
Anhängsel“ von Baumeisterarbeiten angesehen werden!“

 

 

Der AA Blitzschutz und Erdung setzt seinen Schwerpunkt 2016 auf die

Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von bestehenden Blitzschutzanlagen
Folgende Normen können bei der Überprüfung der äußeren Blitzschutzmaßnahmen je nach Errichter- Protokoll zur Anwendung kommen:

  1. ÖVE-E49/1988 für Anlagen errichtet bis 13.06.2002
    (Übergangsfrist bis Juli 2007)
  2. ÖVE/ÖNORM E 8049-1 mit der Blitzschutzklasse 1-3, ab 13.06.2002 bis 2010
    (Übergangsfrist bis Juli 2015)
  3. ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 mit der Blitzschutzklasse 1-3, für Anlagen ab 12.07.2010

Allgemeine Hinweise:
Die Überprüfung muss nach der jeweils zum Errichtungszeitpunkt gültigen Norm durchgeführt werden.
Die Überprüfungen von Blitzschutzsystemen sind von gut ausgebildeten Technikern, die mit dem letzten Stand der Technik vertraut sind, durchzuführen.

Die Prüfung muss umfassen:

  1. Die Kontrolle technischer Unterlagen; Plan und Protokoll, ggfs. Trennungsabstandsberechnungen der Errichter- Firma sind vom Betreiber des zu prüfenden Objektes vorzulegen.
  2. Die Besichtigung daraufhin
    ...ob eine Übereinstimmung des äußerem Blitzschutzsystem mit den technischen Unterlagen vorliegt,
    … ob das äußere Blitzschutzsystem der im Protokoll festgeschriebenen Norm entspricht oder ob es Normenabweichungen gibt,
    ...sich das Blitzschutzsystem in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, z.B. keine losen Verbindungen, keine Unterbrechungen der Leitung,
    … Kontrolle, ob alle Dachaufbauten, Kamine, Gaupen, Verblechungen, Entlüftungen, Dachflächenfenster, Antennen, Schneerechen angeschlossen sind,
    ...eine Schwächung durch Korrosion vorliegt, besonders an Übergangsstellen zur Erde,
    ...die Erdungsanschlüsse intakt sind,
    ...die Leitungen und Bauteile ordnungsgemäß befestigt sind,… ob die Abstände der Fang- und Ableitungen normgerecht verlegt wurden.
  3. Die Prüfung durch Messungen:
    Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- Ableitereinrichtungen und Erdungsanlage
  4. Kontrolle ob korrektes Material eingesetzt ist.
  5. Innerer Blitzschutz:
    1. SPD (Überspannungsschutz) - richtiger Typ, normgerechter Einbau
    2. Verbindungen zu Potentialausgleich kontrollieren(Querschnitt bzw. auch messen)
  6. Sichtprüfung des Anschlusses an der Hauptpotentialausgleichsschiene
  7. Erstellen von Bestandsunterlagen (Plan und Protokoll) samt ggfs. notwendigem Reparaturangebot

Sehr oft hat der Betreiber der Anlage keine Bestandsunterlagen mehr. Um späteren Diskussionen und Missverständnissen vorzubeugen, ist mit dem Betreiber vor Beginn der Überprüfung festzulegen, nach welchen Vorschriften die Anlage zu überprüfen ist. Auf fehlende Unterlagen ist im Protokoll hinzuweisen.

Hier ein paar Beispieltexte:
„Die notwendigen Unterlagen und technischen Zeichnungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3, E.7 Wartung und Prüfung von Blitzzschutzsystemen (ÖVE E49/1988 §23. Planerstellung für den Eigentümer, ÖVE/ÖNORM E0849 10.Instandhaltung und Prüfung von Blitzschutzsystemen) fehlen.“

„Die Erdungsanlage wurde bauseits errichtet. Die Ausführung wie z.B. die Verlegung, Maschenweite und Ausführung der Verbindungen gemäß ÖVE/ ÖNORM E8014 können nicht beurteilt werden.“


„Es wird darauf hingewiesen, dass alle Annahmen zu fehlende Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Parameter sowie Ergebnisse keine Rechtsverbindlichkeit für den Ersteller des Protokolls darstellen.

Musterbefund (PDF) auf Basis Vorlage des OVE anbei